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Hessisches Klimagesetz
24.03.2023: Der Hessische Landtag hat am 26. Januar 2023 das hessische Klimagesetz beschlossen. Enthalten sind stufenweise Ziele bis zur Klimaneutralität im Jahr 2045. Zur Erreichung dieser Ziele soll der Klimaplan Hessen dienen, der 57 neue Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern vorsieht. Sie ergänzen die laufenden Maßnahmen des bereits bestehenden „Integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025“.
Einfluss auf öffentliche Beschaffungen des Landes hat insbes. § 7 Abs. 4 HKSG, wonach für die Vermeidung oder Verursachung von Treibhausgasemissionen ein CO2-Preis in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen werden muss. Dies entspricht der Regelung in § 13 des Bundes-Klimaschutzgesetzes, welches neben der Einbeziehung dieses sog. CO2-Schattenpreises auch eine Berücksichtigung der Ziele bei der Beschaffung insgesamt normiert. Kommunen und Landkreise werden durch das Gesetz nicht verpflichtet, jedoch wird in § 8 Abs. 1 HKSG deren Verantwortung für die Erreichung der Ziele ausdrücklich betont.
Ihre Ansprechpartnerin:
Eva Waitzendorfer-Braun, Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.: eva.waitzendorfer-braun@absthessen.de, Tel.: 0611-974588-0