Hessen verlängert Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln

09.02.2023: Mit Datum vom 13.01.2023 sind die Erlasse zur Verlängerung der Regelungen zu Stoffpreisgleitklauseln des HMWEVW und HMdIS bis zum 30. Juni verlängert worden.

Hiermit wird die Empfehlung für hessische Kommunen, die Regelungen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu Stoffpreisgleitklauseln (Erlass des BMWSB vom 06.12.2022 zur Verlängerung der Sonderregelungen des Bundes) sowie ergänzende landesrechtliche Bestimmungen des HMdF (Erlasse vom 29.04.2022 und 08.07.2022) entsprechend anzuwenden, ausgesprochen. Die zuständigen hessischen Ministerien hatten diese Empfehlungen an die Kommunen zuletzt mit Schreiben vom 18.05.2022 und 20.07.2022 herausgegeben.

 

Erlass des HMdF zur Verlängerung der Stoffpreisklausel

Ergänzender Erlass für Kommunen zur Anwendung von Preisgleitklauseln

Erlass des HMdF vom 08.07.2022

Erlass des Bundes

Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung

Beispiel VHB Arbeitshilfe zur Stoffpreisgleitung

Abrechnungsbeispiel zur Stoffpreisgleitung

Klarstellung

VHB 225a

Hinweisblatt VHB 225a

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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