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Hessen II: Preisgleitklausel
19.6.2022: Ergänzend zum Erlass Materialpreissteigerungen des Landes Hessen vom 29.04. (vgl. Newsletter Mai) wurde am 18.05. vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen die Empfehlung ausgesprochen, die Preisgleitklausel auch auf kommunaler Ebene anzuwenden. Die Erlasse sind befristet und gelten bis zum 31.12.2022.
Hier finden Sie die dazugehörigen PDFs.
Erlass Materialpreissteigerungen
Empfehlungen für kommunale Auftraggeber zur Anwendbarkeit der Preisgleitklausel
Ihre Ansprechpartnerin:
Eva Waitzendorfer-Braun, Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.:
eva.waitzendorfer-braun@absthessen.de, Tel.: 0611-974588-0