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Zur Bewältigung der Flüchtlingsströme aus der Ukraine reichen formlose Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb – Hessischer Erlass vom 23.03.2022
25.04.2022: Die derzeitige Flucht vieler Menschen aus der Ukraine erfordert, auch das anzuwendende Vergaberecht vor diesem Hintergrund zu bewerten. Die zuständigen hessischen Ministerien geben mit dem beigefügten Rundschreiben Hinweise dazu, wann die Voraussetzungen der äußersten Dringlichkeit jeweils erfüllt sind und welche Beschleunigungsmöglichkeiten für die Beschaffung notwendiger Leistungen über alle Leistungsarten hinweg unter dem Aspekt der äußerst dringlichen Beschaffung jetzt rechtskonform mit formlosen Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb unabhängig vom Auftragswert national und EU-weit durchgeführt werden können.