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Änderungen Tariftreue- und Vergabegesetz/Einführung UVgO ab 19. Dezember 2017
26:01:2018. Am 18.12.2017 wurde das am 12.12.2017 von der Bremer Bürgerschaft beschlossene Gesetz zur Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes verkündet. Es ist am Tag nach seiner Verkündung, am 19.12.2017, in Kraft getreten. Mit der Änderung des Tariftreue- und Vergabegesetzes (TtVG) erfolgten notwendige redaktionelle Anpassungen an die seit der Vergaberechtsreform 2016 geänderte Rechtslage. Außerdem hat das BremTtVG nun einen Anwendungsbefehl Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) erhalten. Die UVgO findet Anwendung für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Auftragswert von 50.000 € bis zum Erreichen der Schwellenwerte nach § 106 Abs.2 GWB. Freiberufliche Leistungen sind von der Anwendung der UVgO ausgenommen.
Quelle: Rundschreiben Nr. 06/2017 vom 19.12.2017 des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen:
Link: https://www.wirtschaft.bremen.de/sixcms/media.php/13/Rundschreiben%2B06-2017%2BGesetz%2Bzur%2B%25C4nderung%2Bdes%2BTariftreue-%2Bund%2BVergabegesetzes%2B.pdf.
Ihr Ansprechpartner:
Volker Romeike, info@abst-sh.de, Tel.: 0431/98 65 30