Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Bundesweit höchster Vergabemindestlohn ab Mai 2021
Mit Gesetz vom 13. Mai 2021 (Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, GVBl. I 2021, Nr. 9) wird in Brandenburg das bundesweit höchste Vergabemindestentgelt in Höhe von 13,00 Euro je Zeitstunde eingeführt. Gleichzeit wird die Anwendbarkeitsgrenze des Brandenburgischen Vergabegesetzes angehoben. Das Brandenburgische Vergabegesetz ist dann für Liefer- und Dienstleistungen ab 5.000 Euro und für Bauleistungen ab 10.000 Euro Auftragswert anwendbar. Die Änderungen treten ab 1. Mai 2021 in Kraft.
Ihr Ansprechpartner:
Thorsten Golm, thorsten.golm@abst-brandenburg.de, Tel.: 030-374460711