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Verlängerung der Laufzeit für befristet erhöhte Wertgrenzen zur Bewältigung der Corona-Pandemie
24.06.2020: Zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie hatte die Staatsregierung eine bis zum 30.06.2020 befristete Erhöhung der Wertgrenzen bei Vergaben im Unterschwellenbereich beschlossen. Hierüber hatten wir in unserem Newsletter März 2020 berichtet. Diese befristet erhöhten Wertgrenzen wurden mit Vorgriffsschreiben des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ für die kommunalen Auftraggeber übernommen.
Danach können alle in der Corona-Krise begründeten Beschaffungen, die bis zum Ablauf des 30. Juni 2020 eingeleitet werden, bis zu einer Wertgrenze in Höhe von 25.000 € netto ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens durch Direktauftrag nach § 14 UVgO durchgeführt werden. Sämtliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb des EU-Schwellenwertes in Höhe von 214.000 € können im Wege der Verhandlungsvergabe mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden.
Mit Beschluss vom 23.06.2020 hat der Ministerrat die Laufzeit für diese Erleichterungen für staatliche und kommunale Auftraggeber bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Damit können die staatlichen und kommunalen Auftraggeber die erhöhten Wertgrenzen über den 30. Juni 2020 hinaus weiter in Anspruch nehmen. Dies gilt für alle Vergabeverfahren, die bis zum 31. Dezember 2020 begonnen werden. Die aktualisierte VVöA finden Sie hier.