Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Verlängerung der befristet erhöhten Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen
Die Staatsregierung hat die in der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen (VVöA) unter Nr. 1.9 ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 geltende befristete Erhöhung von Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich bis zum 31. März 2022 verlängert. Sie reagiert damit auf die weiterhin anhaltenden massiven Auswirkungen der Corona Pandemie.
Die entsprechende Bekanntmachung vom 14. Dezember 2021 im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.) 2021 Nr. 906 finden Sie unter folgendem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-906/ Die konsolidierte Fassung der VVöA finden Sie hier.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat die in der Bekanntmachung über die „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ (IMBek) unter Nr. 1.2.11 ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 geltende befristete Erhöhung von Wertgrenzen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich bis zum 31. März 2022 verlängert.
Die Änderung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2021 im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl.) 2021 Nr. 943 finden Sie unter folgendem Link: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-943/ Die konsolidierte Fassung der IMBek finden Sie hier.