Neufassung VOB/A Abschnitt 1 Ausgabe 2019 für staatliche und kommunale Auftraggeber

 

29.05.2019: Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat mit Bekanntmachung vom 07.03.2019, Az. Z5-40011-1-4 die Einführung der Neufassung der VOB Teil A Abschnitt 1 in der Fassung vom 31.01.2019 für staatliche Auftraggeber mit Wirkung vom 29.03.2019 bekannt gegeben. Der Teil B der VOB ist weiterhin in der Fassung vom 31.07.2009, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 07.01.2016, anzuwenden. Der Teil C der VOB ist weiterhin in der Fassung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (AVT), herausgegeben als DIN-Normen Ausgabe September 2016 anzuwenden. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde über die VOB Ausgabe 2016 vom 27.09.2016 ist mit Ablauf des 28.03.2019 außer Kraft getreten. Zur Bekanntmachung gelangen Sie hier: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-99/

 

Zur Einführung der Neufassung der VOB Teil A Abschnitt 1 in der Fassung vom 31.01.2019 für kommunale Bauaufträge hat das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit Bekanntmachung vom 27.02.2019 die Bekanntmachung zur „Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich“ geändert. Damit sind die Änderungen des ersten Abschnitts der VOB/A für kommunale Auftraggeber am 14.03.2019 in Kraft getreten. Zur Bekanntmachung gelangen Sie hier: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_73_I_2325/True

 

Das Rundschreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 19.03.2019 zur Anwendung der VOB/A Abschnitt 1, Ausgabe 2019 finden Sie hier: http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/kub/2019-03-19_-_stmi_an_kommunen_und_verb%C3%A4nde_-_informationsschreiben__kopie_.pdf

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