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Nachweis der Eigenschaft als Inklusionsbetrieb durch Eigenerklärung
27.03.2019: Unternehmen, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist (Inklusionsbetriebe), können im Vergabeverfahren bei Aufträgen sowohl unterhalb als auch oberhalb der EU-Schwellenwerte bevorzugt berücksichtigt werden (siehe Nr. 3 VVöA, Nr. 1.7.1 Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich, § 118 GWB). Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der dort Beschäftigten Menschen mit Behinderung oder benachteiligte Personen sind. Der Nachweis der Eigenschaft als Inklusionsbetrieb kann durch eine Eigenerklärung geführt werden.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales den erforderlichen Inhalt einer solchen Eigenerklärung abgestimmt. Im Ergebnis soll es kein amtliches Muster geben. Folgende Formulierungsvorschläge für die Eigenerklärung bei nationalen und EU-weiten Vergabeverfahren wurden jedoch als Orientierungshilfe erarbeitet.
Auftragsvergaben auf nationaler Ebene:
„Wir erklären, dass es sich bei unserem Unternehmen um einen Inklusionsbetrieb i.S.v. § 215 SGB IX handelt. Insbesondere erfüllen wir die in § 215 Abs. 3 SGB IX angegebenen Beschäftigungsquoten. Derzeit beschäftigen wir mindestens 30 % schwerbehinderte Menschen i.S.v. § 215 Abs. 1, 2 SGB IX.“
Auftragsvergaben nach EU-weiten Verfahren:
„Wir erklären, dass es sich bei unserem Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dessen Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist. Derzeit fallen mindestens 30 % der bei uns Beschäftigten in diesen Personenkreis.“
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, muellers@abz-bayern.de, Tel.: 089/51163173