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Kommunale Auftragsvergaben – Pflicht zur Abfrage des Wettbewerbsregisters ab 01.06.2022
21.02.2022: Hinsichtlich des Starts des neuen bundesweiten Wettbewerbsregisters und der Notwendigkeit einer frühzeitigen Registrierung für das Web-Portal bittet das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration (StMI) mit Schreiben vom 18.02.2022 alle kommunalen Auftraggeber, sich, sofern noch nicht geschehen, so schnell wie möglich, zu registrieren. Dabei verweist das StMI auf das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 11.02.2022, mit dem öffentliche Auftraggeber noch einmal dringend dazu aufgerufen werden, sich nunmehr unverzüglich für das elektronische Wettbewerbsregister zu registrieren. Da andernfalls wegen der großen Anzahl der zu registrierenden Auftraggeber und der notwendigen Bearbeitungszeit für die Anträge nicht sichergestellt ist, dass die Auftraggeber ab dem 01.06.2022 ihrer dann geltenden gesetzlichen Abfragepflicht im Vergabeverfahren nachkommen können. Das Schreiben beinhaltet auch Informationen hinsichtlich der Hilfestellung bei der Registrierung. Es ist im Internet unter www.vergabeinfo.bayern.de unter dem Link „Vergaben im kommunalen Bereich“ abrufbar.