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Einführung eForms – Ermittlung und Erstellung Leitweg-ID durch kommunale Auftraggeber
Die Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID) ist bei Erfassung der eForms-Grunddaten durch den Auftraggeber zwingend anzugeben. Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) hatte bereits mit Rundschreiben vom 18.10.2023 zur Einführung der eForms den kommunalen Auftraggebern Hinweise zur Erstellung der Leitweg-ID gegeben.
Mit Rundschreiben vom 29.12.2023 ergänzt das StMI diese Hinweise dahingehend, dass die Kommunen eine oder mehrere Leitweg-ID(s) selbstverantwortlich, zum Beispiel mithilfe des Leitweg-ID-Tools (https://www.e-rechnung.bayern.de/app/#/leitweg-id), erstellen können. Bei der Erstellung einer Leitweg-ID durch eine Dienststelle mittels des Tools, auf das in den FAQ des Staatsministeriums für Digitales für die E-Rechnung in Bayern hingewiesen wird, erscheint die Dienststelle anschließend nicht in dem Verzeichnis im Bayerischen Behördennetz Suche nach Dienststellen und Leitweg-ID, da dort in der Regel nur staatliche Dienststellen aufgenommen werden.