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DeStatis-Meldungen nach der VergStatVO direkt aus BayVeBe möglich
Das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) hat mitgeteilt, dass ab sofort DeStatis-Meldungen nach der VergStatVO auch direkt aus dem Bayerische Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) heraus möglich sind. Hierzu gibt es in BayVeBe eine neue Kategorie "VergStatVO" und eine technische Anleitung in Form eines kurzen Leitfadens sowie eine Ausfüllhilfe. Beide Dokumente sind unmittelbar in BayVeBe hinterlegt und können dort abgerufen werden. BayVeBe kann für alle Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte genutzt werden. Ein Teil der bereits für ex-post-Veröffentlichungen nach Nr. 1.4 der Bekanntmachung über die "Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich" eingegebenen Daten wird automatisch für die DeStatis-Meldung übernommen.