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COVID-19-bedingte Mehrkosten bei Reinigungsleistungen
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMi) hat mit Schreiben vom 18.12.2021 Hinweise zum Umgang mit COVID-19-bedingten Mehrkosten bei Reinigungsdienstleistungen bei kommunalen Auftragsvergaben gegeben. Das StMi verweist hierbei auf ein Schreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) vom 04.12.2020, welches wiederum Bezug nimmt auf ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit erläuternden Hinweisen zum Umgang mit pandemiebedingten Mehrkosten bei öffentlichen Aufträgen für Reinigungsdienstleistungen. Den kommunalen Auftraggebern wird empfohlen, entsprechend dem Rundschreiben zu verfahren und das ebenfalls beigefügte Formblatt L 217 des VHL Bayern (COVID-19-bedingte Mehrkosten) zu verwenden. Das Schreiben des StMi vom 18.12.2021 und das Schreiben des StMB vom 04.12.2020 finden Sie unter https://www.vergabeinfo.bayern.de.