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Zuwendungen für neue vorbildhafte interkommunale Kooperationsprojekte
28.11.2019: Kommunale Aufgaben lassen sich gemeinsam oft besser, schneller und wirtschaftlicher erledigen. Von den entstehenden Synergieeffekten profitieren die Kommunen und Bürgerinnen und Bürger durch ein verbessertes Leistungsangebot. Der Freistaat Bayern fördert neue und vorbildhafte Projekte in interkommunaler Zusammenarbeit, auf der Grundlage der nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit vorgesehenen Formen, Art. 54 ff. Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz sowie Art. 2 und 3 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes. Antragsberechtigt sind alle bayerischen kommunalen Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Ansprechpartner für Fragen der interkommunalen Zusammenarbeit und deren Fördermöglichkeiten finden sich bei den jeweiligen Regierungen. Die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen, einen Überblick zu Ablauf des Bewilligungsverfahrens, Praxisbeispiele für interkommunale Kooperationen und die Broschüre "Interkommunale Zusammenarbeit" finden Sie hier: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/000639362589
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, muellers@abz-bayern.de, Tel.: 089/51163173