Bayerisches Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe)‎

30.10.2019:Das im Auftrag des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat betriebene Bayerische Vergabe- und Bekanntmachungsportal (BayVeBe) für Auftragsvergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte ist jetzt online. Kommunale Auftraggeber können das Portal kostenlos nutzen. Erreichbar ist es unter www.bayvebe.bayern.de.

 

Zur Nutzung durch kommunale Auftraggeber führt das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in seinem Rundschreiben aus, dass ab sofort alle verpflichtenden ex-ante- und ex-post-Veröffentlichungen nach Nr. 1.3 und Nr. 1.4 der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern und für Integration zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich auf BayVeBe abrufbar sein müssen. Damit müssen ex-ante- und ex-post- Veröffentlichungen ab sofort nicht mehr verpflichtend auf www.auftraege.bayern.de vorgenommen werden oder über eine Schnittstelle auf www.auftraege.bayern.de abrufbar sein.

 

Ex-ante-Veröffentlichungen nach Nr. 1.3 der Bekanntmachung zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich werden auf BayVeBe als „Vorinformationen“ und ex-post-Veröffentlichungen nach Nr. 1.4 der Bekanntmachung als „Zuschläge“ oder „Zuschlagsbekanntmachungen“ bezeichnet. Das BayVeBe kann über die Funktion der Vorinformation (Verfahrenstyp: IMBek/Transparenz nach EU-Primärrecht) auch zur Veröffentlichung der Vergabeabsicht bei binnenmarktrelevanten Aufträgen genutzt werden.

 

Kommunale Auftraggeber können freiwillig auch Auftragsbekanntmachungen für nationale Vergabeverfahren auf BayVeBe veröffentlichen. Im Bereich der Liefer-und Dienstleistungsaufträgen kann auch eine Auftragsbekanntmachung für eine Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb veröffentlicht werden. Daneben bleibt eine Veröffentlichung von Auftragsbekanntmachungen über andere Vergabe- oder Veröffentlichungsmedien weiterhin zulässig.

 

Zum Rundschreiben, in dem sich noch Hinweise zur Nutzung des Portals finden, gelangen Sie unter: www.vergabeinfo.bayern.de unter „Vergaben im kommunalen Bereich“.

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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