Bayerische Oberste Landesgericht zuständig für Beschwerden bei Vergabeverfahren


Ab dem 01.01.2021 ist das Bayerische Oberste Landesgericht für Beschwerden gegen Entscheidungen der bayerischen Vergabekammern zuständig. Grundlage hierfür ist die „Verordnung zur Änderung der Gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz“ vom 24.11.2020. Nach § 33 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung erfolgt die Übertragung der Entscheidungen über die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Vergabekammern auf das Bayerische Oberste Landesgericht. Gleiches gilt für Entscheidungen über Rechtssachen, für die nach §§ 57 Abs. 2, 63 Abs. 4, 83, 85 und 86 GWB die Oberlandesgerichte zuständig sind. Die Änderungsverordnung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. Die bereits zu diesem Zeitpunkt anhängigen Beschwerdeverfahren werden vom OLG München zu Ende geführt. Nach der Begründung der Änderungsverordnung soll durch die Übertragung auf das Bayerische Oberste Landesgericht die Rechtsprechung für den Bereich des Vergaberechts durch eine noch bessere Spezialisierung und Vereinheitlichung gestärkt werden. Die Verordnung finden Sie hier.
 

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