Aktualisierte LEADER-Förderrichtlinie für den Zeitraum 2014 bis 2021/2024‎


23.06.2020: Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Staatsministerium die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung. Zum 1. Mai 2020 sind Anpassungen der Förderrichtlinie für die Umsetzung von LEADER in Bayern in Kraft getreten. So wird die Laufzeit der Richtlinie wird um ein Jahr verlängert, da sich der Beginn der neuen Förderperiode verzögert. Damit können auch im Jahr 2021 im Rahmen der verfügbaren Fördermittel und den Regeln der aktuellen Förderrichtlinie LEADER-Projekte umgesetzt werden. Ob für den Verlängerungszeitraum auch zusätzliche Fördermittel zur Verfügung stehen, ist noch nicht entschieden. Die Änderung der LEADER-Förderrichtlinie finden sie hier.
 

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