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Aktualisierte Informationen der VOB-Stelle
23.08.2021: Die VOB-Stellen (VOB = Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sind bei den Regierungen angesiedelt und stehen Bietern und Bewerbern als Nachprüfungsstelle für die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, die von öffentlichen Auftraggebern sowie privaten Zuwendungsempfängern nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) unterhalb des EU-Schwellenwertes vergeben werden müssen, zur Verfügung. Sie berät weiterhin öffentliche Auftraggeber sowie private Zuwendungsempfänger zu Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) oberhalb und unterhalb des EU-Schwellenwertes, zu Fragen der Ausschreibung und Vergabe von Leistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) unterhalb und nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO) und der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) oberhalb des EU-Schwellenwertes. Die VOB-Stelle ist Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A für Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes nach der VOB/A. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zur Bearbeitungsdauer, erforderlichen Unterlagen und Ansprechpartner finden Sie hier.