Derzeit keine Verschärfung des Vergabetariftreue- und Mindestlohnrechts in Baden-Württemberg


24.03.2023: Der Landtag von Baden-Württemberg lehnte in seiner Sitzung am 1. März den Antrag der SPD-Fraktion zu Einführung eines Gesetzes zur Änderung des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg ab. (vgl. https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Beschluesse/058_Sitzung_01-03-2023.pdf).

Die IHK-Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg hatte sich schon im Vorfeld besorgt geäußert, dass sich mit der Erweiterung des LTMG der Erfüllungsaufwand für die Bieterunternehmen nochmals erhöhen würde. Je komplizierter die Vorgaben aber für potenzielle Bieter würden und je höher der damit verbundene bürokratische Aufwand sei, desto unattraktiver werde es für Unternehmen, sich an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen. Dies gelte in besonderem Maße für kleine und mittlere Unternehmen sowie Startups, die nicht über eine große Administration verfügen. Schon heute beklagten sich vermehrt Unternehmen bei der IHK-Auftragsberatungsstelle über den Vergaberechtsdschungel und signalisierten, den Aufwand für die Bewerbung, um öffentliche Aufträge nicht mehr tragen zu wollen.

Allerdings gibt es bereits Signale des grünen Koalitionspartners in der Landesregierung, dass an der Vereinbarung im Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Landesregierung, das LTMG weiterzuentwickeln, weitergearbeitet werde. Wahrscheinlich könne zeitnah - noch in diesem Jahr - ein Ergebnis dieser Arbeit vorgelegt werden. Aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wurde verlautbart, dass es sich bereits mit der Novellierung befasse. So sei ein Gutachten zur Frage erstellt worden, ob die Tariftreueverpflichtung zu regionalen Tarifverträgen womöglich gegen EU-Recht verstoße, speziell gegen die Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie und die Dienstleistungsfreiheit. Das Ergebnis werde bei einer Überarbeitung berücksichtigt werden.

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