Nationales Recht auf Bundesebene

 

Im nationalen Recht auf Bundesebene finden sich die wesentlichen Vorschriften zum Vergaberecht im 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), in der Sektorenverordnung (SektVO), der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), in der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie in den jeweiligen Vergabe- und Vertragsordnungen VOL/A und VOB/A.

 

Die Regelungen im Unterschwellenbereich

Unterhalb der EU-Schwellenwerte gelten die Unterschwellenvergabeordnung, der 1. Abschnitt der VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) sowie ggf. der VOL/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen), das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder sowie Verwaltungsvorschriften und Erlasse der einzelnen Bundesländer.

 

Die Regelungen im Oberschwellenbereich

Im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt der 4. Teil des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Sektorenverordnung (SektVO), die Vergabeordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), die Konzessionsverordnung (KonzVgV) sowie der 2. und 3. Abschnitt der VOB/A.

 

Aktuelle Informationen wg. Coronavirus-Pandemie: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat mit Rundschreiben vom 19.03.2020 aktuelle Informationen zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht, welche unmittelbar in Kraft treten.

 

Übersicht über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen

 
Stand: Juni 2019

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