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Schweiz: Revidiertes GAP der WTO für die Schweiz in Kraft getreten
Am 01.01.2021 ist für die Schweiz das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA) in Kraft getreten. Der Schweizer Bundesrat hatte am 02.12.2020 die entsprechende Annahmeurkunde hinterlegt. Parallel dazu trat auch die revidierte Schweizer Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen in Kraft, mit der die Vorgaben des GAP in nationales Recht umgesetzt wurden. Dies betrifft das Bundesrecht und die Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Dem vorausgegangen war die bereits am 21.06.2019 erfolgte Genehmigung des revidierten GPA und des revidierten Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen durch die eidgenössischen Räte und die am 15.11.2019 durch die Kantone verabschiedete revidierte Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen. Der Bundesrat beschloss dann am 12.02.2020 die Inkraftsetzung der revidierten Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen zum 01.01.2021.
Beim GPA handelt es sich um ein plurilaterales Abkommen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO).Es bindet nur diejenigen Mitglieder, die es unterzeichnet haben. Das Abkommen soll einen wirksamen Wettbewerb und den gegenseitigen diskriminierungsfreien Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten der Vertragsparteien ermöglichen. Dem GPA gehören zurzeit 48 Staaten an, darunter alle Mitgliedstaaten der EU.