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Schweiz: Neue AGB des Bundes für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungsaufträgen
21.09.2016: Zum 1. September 2016 treten die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern (AGB GB) und Dienstleistungsaufträgen (AGB DL) in Kraft. Sie enthalten die allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungsaufträgen und dienen als Grundlage für Abschluss, Inhalt und Abwicklung der Beschaffungsverträge. Verwendung finden die neuen AGB bei den Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung. Die Neuregelung dient der Modernisierung, der Präzisierung und inhaltlichen Aktualisierung der technologischen, organisatorischen und rechtlichen Gegebenheiten. Die Struktur und Lesbarkeit wurden verbessert und eine weitgehende Harmonisierung mit den anderen AGB des Bundes angestrebt. Zu den neuen AGB des Bundes für die Beschaffung von Gütern und Dienstleistungsaufträgen gelangen Sie hier.