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Saudi-Arabien: Neue Vorschriften zum Vergaberecht veröffentlicht
28.01.2020: Am 1. August 2019 wurde im Amtsblatt Saudi-Arabiens ein neues Gesetz über Ausschreibungen und Beschaffung veröffentlicht. Das Gesetz, nebst Ausführungsverordnung, das seit dem 29. November 2019 für alle Projekte der saudischen Regierung gilt, soll die wirtschaftliche Attraktivität des saudischen Infrastrukturmarktes für internationale Investoren erhöhen, Prozesse zentralisieren und Ausschreibungen transparenter machen. Das neue Gesetz sieht die Schaffung einer „Zentralen Stelle für Ausschreibungen“ vor, diese kann Auftragnehmer oder Berater beauftragen und eigene Vertragsformulare erstellen. Es ermöglicht eine Zentralisierung des Vertragswesens. Alle Verträge müssen jetzt entweder in arabischer Sprache oder zweisprachig abgefasst sein. Bei vertraglichen Auslegungsfragen ist aber stets Arabisch anzuwenden. Ebenfalls neu ist eine Stillhaltefrist (5 bis 10 Tage) nach einer Ausschreibungsentscheidung. Erfolglose Bieter können während dieser Zeit Einwände gegen das Ausschreibungsverfahren erheben. Es darf dann noch keine Bekanntmachung über die Vergabe erfolgen oder ein offizieller Vertrag unterzeichnet werden.
Quelle: GTAI, 13.12.2019