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Russland: Ab 2014 gilt ein neues Gesetz über öffentliche Ausschreibungen
01.02.2014: Am 1. Januar 2014 trat in Russland das Gesetz über öffentliche Ausschreibungen in Kraft. Das Föderale Gesetz Nr. 44-FZ "Über das Vertragssystem im Bereich der öffentlichen Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ vom 5. April 2013 hat mit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2014 das Gesetz Nr. 94-FZ "Über die Auftragsvergabe hinsichtlich Warenlieferungen und Erbringung von Werk- und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf" vom 21. Juli 2005 abgelöst.
Mit dem neuen Gesetz werden transparente Rahmenbedingungen für den Vergabebereich geschaffen. Offiziellen Schätzungen zufolge beträgt das jährliche Korruptionsvolumen auf dem Gebiet der öffentlichen Ausschreibungen in Russland über 1 Billion Rubel (etwa 24,6 Milliarden Euro).
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/recht-aktuell,did=820446.html.