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Polen: Novellierung des polnischen Vergaberechts
07.02.2014: Eine Änderung des polnischen Vergaberechts stärkt den Schutz von Subunternehmern. Die Änderungen beinhalten eine Definition des „Subunternehmervertrags“. Der öffentliche Auftraggeber verpflichtet Auftragnehmer, über Dienstleistungen. Lieferungen oder Bauleistungen, die jeweils Teile eines öffentlichen Auftrags darstellen und an Subunternehmer (oder weitere Subunternehmer) vergeben werden sollen, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag muss dem Auftraggeber innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Ausnahmen für kleine Auftragswerte sind möglich.
Wenn ein Auftragnehmer seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Subunternehmer laut Subunter-nehmervertrag nicht nachkommt, ist der Auftraggeber berechtigt, eine unmittelbare Zahlung an den Subauftragnehmer vorzunehmen.
Mehrmalige direkte Zahlungen an Subunternehmer aufgrund fehlender Zahlung des Auftragnehmers können den Auftraggeber dazu berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten. Eine Übersicht zu den gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter: https://www.uzp.gov.pl/.