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Polen: Neues Vergaberecht am 27. Juli 2016 in Kraft getreten
17.08.2016: Am 22. Juni hat nun auch das polnische Parlament die Novellierung des Vergaberechts zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien verabschiedet und dabei auch im nationalen Vergaberecht Änderungen eingeführt. Das Gesetz über die Änderung des Gesetzes über das Vergaberecht sowie einiger anderer Gesetze wurde zwischenzeitlich vom Präsidenten unterzeichnet und ist am 27. Juli in Kraft getreten. Für Unternehmen bringt dies Vor- und Nachteile mit sich. Eingeführt wird etwa ein Nachweis über den erforderlichen Erfahrungs- und Know-how-Schatz des bietenden Unternehmens insbesondere in Fällen der Unterauftragsvergabe. Des Weiteren wird bei Aufträgen für Dienstleistungen und Bauarbeiten, deren Wert eine Mio. Euro überschreitet, eine Investitionsaufsicht eingeführt, von der mindestens zwei ihrer Mitglieder in die Auswahlkommission des Vergabeverfahrens berufen werden. Bei nationalen Aufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerten erhalten Bieter neue Rechtsmittel. Hinsichtlich der Eignung reicht zukünftig eine Eigenerklärung aus und Nachweise werden i. d. R. erst mit dem Zuschlag fällig. Neuerungen gibt es zudem im Hinblick auf Bevorzugtenbetriebe. Hinsichtlich der Gewichtung der Kriterien soll das Preiskriterium höchstens 60% statt bisher 90 % ausmachen. Einzige Ausnahme davon: der Auftragsgegenstand ist in allen seinen Qualitätsmerkmalen in der Ausschreibung präzise festgelegt, so dass es dem Bieter überlassen bleibt, zu welchem Preis er diese Qualität erreichen möchte. Mehr Spielraum erhalten Auftraggeber und -nehmer für etwaige nachträgliche Änderungen des Vertrags. Auch in Polen wird die Innovationspartnerschaft als neues Verfahren eingeführt. Bei Dienstleistungen und Bauarbeiten ist ein weiteres Entscheidungskriterium, ob das bietende Unternehmen seine Mitarbeiter auf arbeitsvertraglicher Basis anstellt. Bisher war dies nur eine optionale Voraussetzung. Stark kritisiert wird die Zulassung von Inhouse-Vergaben im Bereich der Abfallentsorgung. Das Gesetz ist im Originallaut abrufbar unter http://dziennikustaw.gov.pl/du/2016/1020/1.
[Quelle: GTAI, Artikel vom 22.07.2016, https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerrecht/suche,t=polen-bessert-vergaberecht-nach,did=1498222.html ]