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Österreich: Neues Vergaberecht in Kraft
31.07.2015: Österreich hat seit dem 7. Juli ein neues Vergaberecht. Mit dem Ziel, die öffentliche Vergabe fair und effizient zu gestalten und kleine und mittelständische Firmen an öffentliche Aufträge zu führen, die sie zu wirtschaftlichen Preisen durchführen, trat die Bundesregierung in die Erarbeitung eines neuen Rechts. Für Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) ist das neue Vergabegesetz „ein wichtiger Beitrag zur Beschäftigung“. Vor allem regionale Unternehmen sollen künftig bei großen Vergaben berücksichtigt werden. Auch soll nicht mehr der Preis allein über den Zuschlag entscheiden. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) veröffentlichte bereits wenige Stunden nach dem Beschluss eine Pressemitteilung, in der er das neue Vergaberecht stark kritisiert. Die Gewerkschaft vida etwa beklagt, dass der gesamte Verkehrsbereich beim verpflichtenden Bestbieterprinzip nach wie vor ausgeklammert bleibt. „Die Bunderegierung hat es somit verabsäumt, wirksame Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping in einer Branche, in der Wettbewerb überwiegend auf dem Rücken des Personals ausgetragen wird, zu beschließen“, sagt Roman Hebenstreit, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida. Mit dem neuen Vergaberechtsentwurf sei auch die große Chance vertan worden, wirksame Maßnahmen zur längeren Beschäftigung ältere ArbeitnehmerInnen zu beschließen, kritisiert Hebenstreit das „nach wie vor altersdiskriminierende Vergaberecht“. Die Gewerkschaft hatte im Vorfeld gefordert, dass die Beschäftigung älterer Menschen als Qualitätskriterium im Rahmen eines verpflichtenden Bestbieterprinzips für den Verkehrsbereich aufgenommen werden soll. Quelle: ÖGB Österreichische Gewerkschaftsbund, Kurier.at.