Österreich: Neue Schwellenwertverordnung für die Unterschwellenwertausschreibungen


18.12.2014: Höhere Schwellenwerte sind wichtiger Impuls für die Kommunikationsbranche. Als wichtigen Wachstumsimpuls fordert der Fachverband Werbung und Marktkommunikation in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) von der Bundesregierung die Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014. So sollen öffentliche Stellen und vor allem Gemeinden auch im kommenden Jahr Aufträge bis zu 100.000 Euro ohne Ausschreibung direkt vergeben. Früher lag dieser Wert bei 40.000 Euro. Der konjunkturelle Aufwärtstrend ist noch nicht gefestigt. Jetzt gilt es, die heimischen Unternehmen dabei zu unterstützen, im Aufschwung Fuß zu fassen. Eine raschere und unbürokratischere Auftragsvergabe wirkt dabei wie ein Wachstumstreiber, ist die Kommunikationsbranche überzeugt. Und die öffentliche Hand wiederum erspart sich Ausschreibungs- bzw. Verwaltungskosten. Vor allem regional tätige Klein- und Mittelbetriebe, für die aufwändige Verfahren oft ein Hemmnis darstellten, könnten von dieser Maßnahme maßgeblich profitieren.

Der Fachverband sieht in der Erhöhung der Schwellenwerte für öffentliche Aufträge eine Win-Win-Situation: "Wir sparen uns damit nicht nur teure und langwierige Verfahren, sondern setzen auch weiterhin einen wichtigen Wachstumsimpuls insbesondere in den Regionen". Interessenpolitisches Ziel ist es, dass öffentliche Vergaben unbürokratisch, rasch und effizient abgewickelt werden können. KMU`s und EPU`s können bei Aufträgen bis zum Schwellenwert von € 100.000 unbürokratisch zur Angebotslegung eingeladen werden. Ein komplexes und teures öffentliches Vergabeverfahren entfällt. Das ist vor allem für die klein- und mittelständisch strukturierte Kommunikationswirtschaft von Bedeutung.

Aufgrund der Verlängerung der Schwellenwerte-VO können öffentliche Auftraggeber Bund, Länder, Kammern und Gemeinden bis zu einem Volumen von 100.000 Euro die Aufträge u.a. im Dienstleistungsbereich direkt an Unternehmen vergeben. Damit wird eine Ausnahme zu der im Bundesvergabe-Gesetz (BVergG) gezogenen Grenze von € 50.000 geschaffen. Die Erfahrungswerte belegen, dass die Schwellenwerte-VO in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Verkürzung der der Dauer bei Vergabeverfahren ( ca. um 3 Monate). Verwaltungskosten konnten damit um 75 % eingespart werden.

[Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, Artikel: „Schwellenwerte-Verordnung 2015/2016“]


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