Österreich: Änderung der Schwellenwerteverordnung


24.10.2016: Der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien hat mit der 250. Verordnung die Schwellenwerteverordnung 2012 geändert. Die Geltung der Schwellenwerteverordnung wurde bis zum 31. Dezember 2018 verlängert. Damit können weiterhin die vereinfachten Verfahren der Direktvergabe, sowie das nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung genutzt werden. Die Verordnung finden Sie hier.
 

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