Kanada: Beschaffungsmarkt für europäische Unternehmen geöffnet


19.12.2013: Die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte ist einer der zentralen Punkte des Freihandelsabkommens zwischen Kanada und der EU.
Künftig haben europäische Unternehmen auch Zugang zu Ausschreibungen auf Provinz- und Kommunalebene. Zudem wurden die Untergrenzen für öffentliche Aufträge, an denen sich Firmen aus Kanada und der EU beteiligen dürfen, neu festgelegt. Dennoch gibt es weiterhin auf beiden Seiten eine Vielzahl regionaler und sektoraler Ausnahmen. Die europäischen Unternehmen könnten sich künftig ein größeres Stück vom kanadischen Beschaffungsmarkt sichern. In einigen Bereichen werden die Schwellenwerte, ab denen eine Ausschreibung für Unternehmen der jeweiligen Gegenseite geöffnet werden, gesenkt.
Für europäische Unternehmen gelten in Kanada künftig ähnliche Regeln wie für US-Firmen. Diese hatten bereits 2010 im Rahmen des Canada-US Procurement Agreement Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen der Provinzen und Kommunen erhalten. Dennoch wird es auch künftig zahlreiche Ausnahme- und Sonderregelungen für bestimmte Provinzen und Sektoren geben. Auf jeden Fall dürfte es für Unternehmen aus der EU, die sich auf dem kanadischen Beschaffungsmarkt engagieren wollen, in Zukunft einfacher sein, an Ausschreibungsinformationen heranzukommen.

Im Rahmen des CETA hat sich die kanadische Regierung verpflichtet, eine gemeinsame Online-Plattform für öffentliche Ausschreibungen auf Bundes-, Provinz- und Kommunalebene einzurichten. Nachdem sämtliche Details des Freihandelsabkommens geklärt sind, muss der endgültige Vertragstext den EU-Ländern und den kanadischen Provinzen zur Zustimmung vorgelegt werden.

EU-Kommissionspräsident Manuel Barroso und der kanadische Premierminister Stephen Harper gehen davon aus, dass das Abkommen 2015 in Kraft treten wird.

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/maerkte,did=920268.html.

 

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