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Japan: Informationen zu Öffentlichen Aufträgen
22.02.2017: Die Beteiligung an Ausschreibungen von öffentlichen Aufträgen in Japan ist für ausländische Unternehmen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Nicht nur wegen der Sprache und der häufig kurzen Angebotsfristen. In der Regel setzt eine solche Beteiligung eine Kooperation mit einem Partner vor Ort voraus, insbesondere mit Projektentwicklern oder Generalunternehmern. In verschiedenen Sektoren ist eine Niederlassung vor Ort oder mindestens eine Vertretung notwendig. Grundsätzlich sind bei öffentlichen Ausschreibungen ausländische und lokale Unternehmen über das seit mehreren Jahrzehnten bestehende "Agreement on Government Procurement" gleichzubehandeln.
Zur Informationsbeschaffung im Vorfeld der Beteiligung an einem Ausschreibungsverfahren stehen deutschen Unternehmen mehrere Informationsquellen zu Verfügung. Das Ministry of Foreign Affairs (Außenministerium) veranstaltet jährlich ein "Procurement Seminar" in englischer Sprache für das betreffende Fiskaljahr. Die EU finanziert ein Onlineportal "EU Business in Japan". Das Ministry of Economy, Trade and Industry (Wirtschaftsministerium) betreibt zusammen mit dem EU- Japan Centre for Industrial Cooperation eine englischsprachige Ausschreibungsdatenbank. Daneben hat das EU-Japan Centre for Industrial Cooporation einen Online-Helpdesk für europäische Firmen eingerichtet. Die Bekanntmachungen von öffentlichen Ausschreibungen können in der Regierungsgazette "Kanpo" - beziehungsweise in entsprechenden regionalen Publikationen eingesehen werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier.