Bulgarien: Neues Vergabegesetz in Kraft


21.07.2016: In Bulgarien gilt seit dem 15.4.16 ein neues Vergabegesetz. Das neue Gesetz setzt die Richtlinien 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe und 2014/25/EU über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste sowie eine Reihe von älteren Richtlinien (2009/81/EG, 2007/66/EG und andere) um. Es wurde im Amtsblatt „Daržaven Vestnik“ Nr. 13/2016 und 34/2016 am 16.2.16 und 3.5.16 veröffentlicht und ist im bulgarischen Originaltext und in englischer Übersetzung abrufbar auf der Internetseite der bulgarischen Agentur für öffentliche Ausschreibungen www.aop.bg. Nach der Neuregelung wird das gesamte Ausschreibungsverfahren in elektronischer Form über eine von der bulgarischen Agentur für öffentliche Ausschreibungen zur Verfügung gestellten Plattform durchgeführt. Die Vergabestellen können vorherige Konsultationen mit unabhängigen Experten und Marktteilnehmern durchführen. Objektiv trennbare Teile eines Vertrages müssen separat ausgeschrieben werden. Die Aufträge werden nicht mehr auf Grundlage des niedrigsten Preises, sondern des „wirtschaftlich günstigsten Angebots“ vergeben. Die teilnehmenden Unternehmen (Bieter) können jetzt die Einheitliche Europäische Eigenerklärung verwenden. Darüber hinaus sind die in der Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 73 vom 5. April 2016 enthaltenen Durchführungsbestimmungen zum neuen Vergabegesetz zu beachten, die im Amtsblatt „Daržaven Vestnik“ Nr. 28/2016 vom 8. April 2016 veröffentlicht wurden.

Quelle: Germany Trade & Invest

 

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
E-mail schreiben