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Änderungen des Öffentlichen Beschaffungsrechts der Schweiz
23.08.2019: Der National- und Ständerat der Schweiz haben am 21. Juni 2019 Änderungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Gleichzeitig hat das Parlament das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) angenommen. Zurzeit erfolgt die Erarbeitung der Vollzugsbestimmungen und Umsetzungsmaßnahmen auf kantonaler Ebene und Bundesebene, wobei insbesondere der vom Bundesparlament gewünschten Paradigmenwechsel hin zu mehr Nachhaltigkeit und Qualitätswettbewerb zu berücksichtigen ist. Die Neuregelungen sollen voraussichtlich zum 1. Januar 2021 Inkrafttreten. Weitegehende Informationen finden Sie über den folgenden Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/oeffentliches-beschaffungswesen/revision-des-beschaffungsrechts.html