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Wettbewerbsregister – Registrierung jetzt auch per De-Mail möglich
Das Bundeskartellamt hat erneut alle öffentlichen Auftraggeber, die zur Abfrage des Wettbewerbsregisters verpflichtet sind, dringend zur Registrierung aufgerufen. Das Bundeskartellamt eröffnet dazu einen weiteren Übermittlungsweg für Registrierungsanträge, die zur Abfrage des Registers vorausgesetzt werden. Ab sofort können Registrierungsanträge aller öffentlichen Auftraggeber sowie aller mitteilenden Behörden auch über ein De-Mail-Konto nach dem De-Mail-Gesetz (De-Mail-G) übermittelt werden. Durch diesen weiteren Übermittlungsweg wird die Registrierung für Auftraggeber erleichtert, die derzeit noch nicht über ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) verfügen. Sie können die Registrierung mit Hilfe der auf der Internetseite des Bundeskartellamts verfügbaren Informationen, Leitfäden und Formulare eigenständig vornehmen. Zu den Besonderheiten der Registrierung projektbezogener Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB wird zu gegebener Zeit ein gesonderter Hinweis veröffentlicht.
Quelle: BMWi