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Wettbewerbsregister – Öffentliche Konsultation der Leitlinien zur „Selbstreinigung“
Das Bundeskartellamt hat am 8. Juni 2021 den Entwurf der „Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung“ sowie von „Praktischen Hinweisen für einen Antrag“ veröffentlicht. Nach § 8 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) kann die vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister bei nachgewiesener Selbstreinigung erfolgen. Als registerführende Behörde entscheidet das Bundeskartellamt über entsprechende Anträge und die Konkretisierung der gesetzlichen Voraussetzungen an eine Selbstreinigung durch entsprechende Leitlinien. Interessierte Kreise können im Rahmen einer öffentlichen Konsultation bis zum 20. Juli 2021 zu den Entwürfen Stellung nehmen. Die Konsultation finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamts.