Verpflichtung zur E-Rechnung kommt auch im B2B-Bereich

 

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Referentenentwurf mit Stand 14.07.2023 für das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness „Wachstumschancengesetz“ vorgelegt. Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Entwurf eine Vielzahl von Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen vor, so u.a. Änderungen am Umsatzsteuergesetz sowie an der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und der damit verbundenen Einführung der obligatorischen E-Rechnung im B2B-Bereich für inländische Rechnungen zum 01.01.2025. Danach sind im Inland ansässige Unternehmer für ihre steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze zur Ausstellung einer E-Rechnung verpflichtet, wenn diese Umsätze an andere im Inland ansässige Unternehmer für deren Unternehmen erbringen. Ab 2028 folgt dann ein Meldesystem zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Neben der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs sollen mit der Einführung der E-Rechnungspflicht die bestehenden Möglichkeiten der Digitalisierung in der Wirtschaft gefördert werden.

 

In Vorbereitung auf diese Änderungen sollten sich die Unternehmen bereits jetzt mit dem Thema E-Rechnung beschäftigen, da eine Digitalisierung der Rechnungsprozesse erhebliche Zeit in Anspruch nimmt. Einen Einstieg hierzu bietet ein kostenfreies Webinar des Auftragsberatungszentrums Bayern „E-Rechnungen: Vorgaben erfüllen und Vorteile nutzen“ am 17.10.2023 in der Zeit 10.00 bis 11.30 Uhr. Zum Inhalt und zur Anmeldung gelangen Sie unter folgenden hier.

 

Den Referentenentwurf des Wachstumschancengesetz

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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