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Vergaberecht im Koalitionsvertrag
16.12.2021: Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sind nur wenige Aussagen zum Vergaberecht zu finden. Neben der Vereinfachung des Vergaberechts, die schon viele Jahrzehnte auf dem Plan steht, hat sich die neue Regierung die Professionalisierung, Digitalisierung und Beschleunigung von Vergabeverfahren zur Aufgabe gemacht. Erwartungsgemäß soll die öffentliche Beschaffung neben wirtschaftlichen Komponenten vor allem soziale, ökologische und innovative Aspekte berücksichtigen. Dabei soll sich die öffentliche Hand am Aufbau eines Systems zur Berechnung von Klima- und Umweltkosten beteiligen. Im Rahmen der rechtssicheren Digitalisierung soll eine anwenderfreundliche zentrale Plattform geschaffen werden, über die alle öffentlichen Vergaben zugänglich sind und die eine Präqualifizierung der Unternehmen ermöglicht. Es bleibt abzuwarten, wie diese Absichtserklärungen in die Praxis umgesetzt werden.