Unterstützung bei Planung und Durchführung Kommunale Wärmeplanung

 
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur hat für Kommunen Unterstützungsangebote für die Vorbereitung und Durchführung ihrer Wärmeplanung veröffentlicht. Seit diesem Jahr ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft. Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) sind Kommunen in Deutschland seit 2024 verpflichtet, die Wärmeversorgung auf klimaneutrale Quellen umzustellen. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnenden müssen bis Mitte Juni 2026 einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) erstellen, kleinere Kommunen bis Mitte 2028.
Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) bietet Werkzeuge an, die Kommunen in der Vorbereitung und Durchführung ihrer Wärmeplanung unterstützen.
Links zu den einzelnen Hilfestellungen:

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
Telefon: 0895116-3172
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