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Start zur Vergabe der Wirtschafts-Identifikationsnummern
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.08.2024 den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Vergabe steuerlicher Wirtschafts-Identifikationsnummern (WirtschaftsIdentifikationsnummer-Verordnung – WIdV) veröffentlicht und die Einführung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) angekündigt. Zum 1. November 2024 soll mit der bundesweiten Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) im Sinne des § 139c der Abgabenordnung (AO) begonnen und über mehrere Stufen bis 2026 abgeschlossen werden. Bei der W-IdNr. handelt es sich um eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen (jeglicher Rechtsform) in Deutschland zugewiesen wird. Ziel der Einführung der W-IdNr. ist die Vereinfachung der Kommunikation zwischen den wirtschaftlich Tätigen und Behörden sowie zwischen den Behörden untereinander. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) dient darüber hinaus nach dem Unternehmensbasisdatenregistergesetzes als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer für Unternehmen. Sie wird künftig im Register über Unternehmensbasisdaten gespeichert und dient dort zur eindeutigen und registerübergreifenden Identifizierung von Unternehmen.
Im Rahmen der Bekanntmachung von EU-weiten Vergabeverfahren wird bereits seit Einführung der eForms Formulare im Oktober 2023 nach der W-IdNr gefragt. Aktuell wird noch die Angabe einer anderen eindeutigen Identifikationsnummer für Unternehmen (z.B. die Umsatzsteuer-ID oder die Handelsregisternummer) empfohlen.
Den Regierungsentwurf finden Sie hier.
Weitere Informationen sowie FAQs zur WIdV finden Sie hier.