Selbstreinigung – Wiedererlangung der Eignung


07.12.2018: Unternehmen, die sich wegen Wirtschaftsdelikten strafbar gemacht haben, sollen bei öffentlichen Aufträgen keinen Zuschlag mehr erhalten. Öffentliche Auftraggeber können oder müssen Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, die eine schwere Verfehlung begangen haben. Der Katalog reicht von Straftaten über Ordnungswidrigkeiten, aber auch wettbewerbswidriges Verhalten oder ein eingeleitetes Insolvenzverfahren kann für mehrere Jahre zum Ausschluss eines Unternehmens führen. Betroffene Unternehmen haben aber in den meisten Fällen die Möglichkeit zur sogenannten Selbstreinigung. Die Selbstreinigung soll die Quelle des Fehlverhaltens beseitigen, einen Wiederholungsfall unwahrscheinlich machen und das Vertrauen in das Unternehmen wiederherstellen. Vergabestellen sind meist damit überfordert, die Selbstreinigung während eines laufenden Vergabeverfahrens zu prüfen. Denn letztlich muss immer der Auftraggeber entscheiden, ob er das Unternehmen zum konkreten Verfahren zulässt. Ab 2020 sollen ausgeschlossene Unternehmen zudem in ein bundesweites Wettbewerbsregister eingetragen werden, was zur Sperrung für öffentliche Aufträge führen kann.

Damit Unternehmen zügig wieder an der öffentlichen Auftragsvergabe teilhaben können, bietet die Auftragsberatungsstelle Hessen (ABSt Hessen) bundesweit für betroffene Unternehmen Unterstützung und Beratung an. Nach der Erstberatung durch die ABSt Hessen übernehmen externe und neutrale Dienstleister mit anerkannter Expertise die Klärung des mitunter komplexen Sachverhalts und die Festlegung der notwendigen Maßnahmen. Die ABSt Hessen vermittelt auf Wunsch Kooperationspartner, die diese Dienstleistungen zu angemessenen Stundensätzen erbringen. Je nach Situation muss ein entstandener Schaden beglichen werden und Verantwortliche im Unternehmen dürfen in Zukunft kein Fehlverhalten auslösen können. Wichtig ist, dass das Unternehmen aktiv zur Aufklärung beiträgt. Den Abschluss bildet ein Gutachten, in dem das Ergebnis der Selbstreinigungsmaßnahme dargelegt wird. Dieses Gutachten kann bei Vergabeverfahren dem Angebot beigefügt werden, aber auch zur Vorlage beim Wettbewerbsregister dienen. Der Selbstreinigungsprozess bringt das Unternehmen schnell wieder an den Markt öffentlicher Aufträge zurück. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.absthessen.de/hpqr-selbstreinigung.html

Ihr persönlicher Kontakt Steffen Müller
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