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Relevanz von Honorarangeboten in der Vergabe
Es ist vermehrt zu beobachten, dass bei der Vergabe von Planungsleistungen, das Honorarangebot als wesentliches oder sogar ausschließliches Zuschlagskriterium gewählt wird. Selbst im Regelungsbereich der VgV ist dies teilweise die Praxis, obwohl das Vergaberecht an dieser Stelle eindeutig auf den Leistungswettbewerb abstellt. Nunmehr hat die Bundesarchitektenkammer eine Argumentationshilfe herausgebracht, in der anschaulich und übersichtlich dargestellt wird, warum der Honorarwert beim Bauen eine bestenfalls untergeordnete Rolle spielen darf. Sie richtet sich insbesondere an Vergabestellen und Bauverwaltungen der öffentlichen Hand und kann unter dem nachfolgendem Link abgerufen werden. Link