Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen


Am 05. Mai 2021 hat das BMWi den Referentenentwurf für eine Ministerverordnung zur Änderung der VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vorgelegt. Die Verordnung dient dem Schutz der öffentlichen Hand vor überhöhten Preisen bei öffentlichen Aufträgen. Unter die Vorschriften der VO PR 30/53 fallen öffentliche Aufträge des Bundes, der Länder, der Kommunen oder sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts (ausgenommen Bauaufträge). Die Anwendung des öffentlichen Preisrechts erfolgt insbesondere bei wehrtechnischen Aufträgen, bei Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie bei kommunalen Dienstleistungen.
Der primäre Grundsatz des Marktpreisvorranges der VO PR 30/53 bleibt weiterhin bestehen. Damit ist bei öffentlichen Aufträgen auch weiterhin der Marktpreis den Selbstkostenpreisen vorzuziehen, soweit eine marktgängige Preisbildung möglich ist.
 

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