Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies von Matomo, um die Reichweite unserer Inhalte zu messen. Wir verwenden keine Marketing-Cookies (z.B. für Retargeting). Mit einem Klick auf "Akzeptieren" akzeptieren Sie dieses Reichweiten-Cookies. Sie können die Reichweiten-Cookies auch ablehnen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Referentenentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz liegt vor
Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist es, dass die Netto-Treibgasneutralität bis zum Jahr 2045 erreicht werden soll. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz soll die Wasserstoffwirtschaft beschleunigt hochgefahren werden. Der § 9 des Entwurfs befasst sich mit beschleunigten Vergabe- und Nachprüfverfahren. Bei Vergabeverfahren soll die gemeinsame Vergabe von Fach- und Teillosen vereinfacht werden. Die Beschleunigungen im Nachprüfverfahren betreffen vor allem die geplante Entscheidung nach Lage der Akten ohne mündliche Verhandlung sowie eine leichtere vorzeitige Gestattung des Zuschlags.
Den Referentenentwurf zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz finden Sie hier.