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OZG – Vermittlungsverfahren abgeschlossen
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 einen Einigungsvorschlag für das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt.
Die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch Bundesregierung erfolgte, nachdem das Gesetz in der Bundesratssitzung am 22. März 2024 nicht die für eine Zustimmung erforderlichen Stimmen erhalten hatte. Aus Sicht des Innenausschusses der Länderkammer waren die Regelungsbefugnisse zu stark beim Bund konzentriert und der Bund nahm sich zu sehr aus seiner Finanzierungsverantwortung.
Der Vermittlungsausschuss schlägt vor:
- Weiterentwicklung des im Onlinezugangsgesetz geschaffenen zentralen Bürgerkontos (BundID) zu einer DeutschlandID
- Weiterverwendung des ELSTER-Softwarezertifikat und anderer Identifizierungsmittel mit vergleichbarem Sicherheitsniveau als Identifizierungs- beziehungsweise Authentifizierungsmechanismus bei den Nutzerkonten
- Evaluierung des Gesetzes durch Bund und Länder
- Begleitende Protokollerklärung: weitere Anstrengungen bei der Registermodernisierung, um Ziel vollständig digitaler medienbruchfreier Prozessketten zu erreichen und Verwaltungsleistungen noch stärker service- und bürgerorientiert zur Verfügung zu stellen, keine doppelte Erfassung von Daten durch konsequente Umsetzung des Once-Only-Prinzip, Abschluss eines Staatsvertrags zwischen Bund und Ländern um die für ein Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS) erforderlichen rechtlichen und finanziellen Regelungen zu schaffen
Ziel des Onlinezugangsgesetzes ist die Weiterentwicklung benutzerfreundlicher digitaler Dienste für behördliche Verwaltungsleistungen. Es soll Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern schaffen und eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Die Erklärung des Vermittlungsausschusses finden Sie hier.
Quelle: Bundesrat