Neuer Branchenmindestlohn für die Abfallwirtschaft


27.01.2020: Die Tarifvertragsparteien hatten sich bereits Mitte 2019 auf neue Mindestlöhne in der Abfallwirtschaft verständigt und anschließend beim Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit des neuen Branchenmindestlohns beantragt. Das Bundeskabinett hat daraufhin am 18.12.2019 auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetz) die „Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst“ beschlossen. Die Verordnung ist am 01.01.2020 in Kraft getreten und tritt am 30.09.2022 außer Kraft. Der Branchenmindestlohn gilt damit auch für Betriebe, die nicht tariflich gebunden sind. Folgende Mindestlöhne sind danach vorgesehen:

 

  • 01.10.2019 bis 30.09.2020 - 10,00 EUR pro Zeitstunde
  • 01.10.2020 bis 30.09.2021 - 10,25 EUR pro Zeitstunde
  • 01.10.2021 bis 30.09.2022 - 10,45 EUR pro Zeitstunde

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