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Neue EU-Schwellenwerte - EU Kommission veröffentlicht Durchführungsverordnungen
21.12.2017: Im Zweijahresrhythmus prüft die EU-Kommission die Höhe der Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts. Die Änderungen der Schwellenwerte sind abhängig von Wechselkursentwicklungen, die auf Verpflichtungen der EU nach dem Government Procurement Agreement (GPA) beruhen. Am 18.12.2017 wurden die Durchführungsverordnungen veröffentlicht, nach denen die geänderten Schwellenwerte zum 1.1.2018 Anwendung finden. Öffentliche Auftraggeber müssen dann folgende Schwellenwerte berücksichtigen:
- 5.548.000 € für Bauaufträge (zuvor 5.225.000 €
- 5.548.000 € für Konzessionsvergaben (bisher 5.225.000 €)
- 221.000 € für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (zuvor 209.000 Euro)
- 144.000 € für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (zuvor 135.000 €)
- 443.000 € für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (zuvor 418.000 €)
Umsetzungsmaßnahmen des deutschen Gesetzgebers sind nicht erforderlich, die Vergabeverordnungen verweisen direkt auf die EU-Vorschriften. Die Durchführungsverordnung vom 18.12.2017 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU (Konzessionsvergaberichtlinie) finden Sie hier, der Richtlinie 2014/24/EU (Allgemeine Vergaberichtlinie) finden Sie hier und der Richtlinie 2014/25/EU (Sektorenvergaberichtlinie) finden Sie hier.