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LkSG ‒ Länderspezifische Umsetzungshilfe
Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI), das Auswärtige Amt und die Deutsche Industrie- und Handelskammer stellen eine länderspezifische Umsetzungshilfe zur Risikoanalyse im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur Verfügung. Die Länderauswahl beinhaltet unter anderem Berichte zu China, Indien, Türkei und Bangladesch. Die Länderberichte unterstützten Unternehmen dabei, menschenrechtliche Risiken in ihren Lieferketten zu ermitteln und zu vermeiden. Daneben werden Informationen zu gesetzlichen Grundlagen, Präventions- und Abhilfemaßnahmen im Sinne des LkSG angeboten.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Auch kleine und mittlere Unternehmen, die nicht den gesetzlichen Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, können dennoch mit den Anforderungen des Gesetzes in Berührung kommen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie Waren und Dienstleistungen an ein anderes Unternehmen zuliefern, welches LkSG-pflichtig ist. Die Umsetzungshilfe finden Sie unter: https://www.gtai.de/de/trade/specials/lksg