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Leitfaden und Formulare zu Open-House-Verfahren
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin stellt einen Leitfaden zu Open-House-Verfahren zur Verfügung, der die Anforderungen zur Durchführung dieses Verfahrens komprimiert zusammenfasst. Bei einem Open-House-Verfahren schließt der öffentliche Auftraggeber entsprechende Verträge mit allen interessierten Unternehmen ab, ohne das eine Auswahl getroffen wird. Open-House-Verfahren unterliegen damit nicht dem Vergaberecht, ein handelt sich um ein einfaches Zulassungsverfahren. Für das Verfahren werden auch entsprechende Formulare angeboten. Den Leitfaden und die Formulare finden Sie hier.