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Kommunale Wärmeplanung: KWW-Musterleistungsverzeichnis erleichtert Ausschreibung
Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz ‒ WPG) stehen die Kommunen vor der Aufgabe der Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans (KWP). Abhängig von der Einwohnerzahl (mehr als 100.000) bis Mitte 2026 bzw. Mitte 2028. Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur, das im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) arbeitet, stellt Kommunen für die Vorbereitung und Durchführung ihrer Wärmeplanung Unterstützungsangebote zur Verfügung. So z.B. ein Musterleistungsverzeichnis. Es kann für die Ausschreibung zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans durch einen externen Dienstleister genutzt werden. Das Musterleistungsverzeichnis soll der Kommune einen besseren Überblick über den Umfang der Kommunalen Wärmeplanung verschaffen und den externen Dienstleistern die Angebotserstellung vereinfachen. Einen Überblick möglicher Dienstleister bietet das KWW-Dienstleistungsverzeichnis. Weitere Informationen zum Unterstützungsangebot des KWW finden Sie hier.